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Fächerübergreifende Veranstaltungen

1 Kurs

Info & Anmeldung: Tel.: 08122 9787-0, E-Mail

Regine Biedenkopf
Stellv. Geschäftsführerin & Fachbereich Gesundheit

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Die Eltern sind im Pflegeheim - wer zahlt? Haftung für die Pflegekosten der Eltern
Mi. 16.07.2025 19:30
Erding
Haftung für die Pflegekosten der Eltern

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, reicht häufig deren Rente oder Erspartes nicht aus, um die Pflege zuhause oder im Heim zu bezahlen. Das Sozialamt wendet sich dann oft an die Kinder und fordert von diesen die Bezahlung der sogenannten "ungedeckten Pflegekosten". Die Referentin ist Rechtsanwältin. Sie erläutert, wann Kinder aus ihrem Einkommen und Vermögen den Eltern Unterhalt schulden und sie geht auf die "Schwiegerkinderhaftung" ein. Falls der Pflegebedürftige in der Vergangenheit Vermögen verschenkt hat (z.B. sein Haus), hat er unter bestimmten Voraussetzungen einen Rückforderungsanspruch gegen den Beschenkten. Der Sozialhilfeträger kann dann diesen Rückforderungsanspruch gegen den Beschenkten auf sich überleiten. Die besondere Problematik bei Hofübergabe-Verträgen wird angesprochen und die Frage der Inanspruchnahme von weichenden Geschwistern auf Unterhalt behandelt. Im Vortrag werden vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung der Unterhaltszahlungsverpflichtung aufgezeigt.

Kursnummer F2006
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Gebühr: 15,00
Dozent*in: Monika Blümel
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15.06.25 04:58:35