In diesem Sprachkurs wird in 500 Unterrichtseinheiten Deutsch mit Bezug zum Beruf vom Niveau B1 bis zum Niveau B2 (GER) gelernt. Neben der Grammatik lernen Sie vor allem den Wortschatz, den Sie für ihren Beruf benötigen, damit Sie sich mit Kollegen und den Vorgesetzten verständigen und mit Kunden in Kontakt treten können. Berechtigung zur berufsbezogenen Deutschförderung Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt werden, wenn Sie - ausbildungssuchend gemeldet sind - arbeitsuchend gemeldet sind - arbeitslos gemeldet sind - oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden Sie werden durch die zuständige Agentur für Arbeit (AA) /das Jobcenter (JC) zur Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zugelassen. Dies geschieht entweder in Form einer Berechtigung oder in Form einer Verpflichtung. Mit der Berechtigung/Verpflichtung erhalten Sie eine Liste der Kursträger, die in der Nähe Ihres Wohnortes die berufsbezogenen Deutschsprachmodule durchführen. Sie können sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden. Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und - zur Zeit eine Ausbildung absolvieren - begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder - für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen - für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. Wenn Sie durch das Bundesamt berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Berechtigung). Gleichzeitig erhalten Sie auch eine Liste der Kursträger, die in der Nähe Ihres Wohnortes die berufsbezogenen Deutschsprachmodule durchführen. Mit der Berechtigung können Sie sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden. Der Kurs wird mit der Prüfung telc DTB "Deutsch Test für den Beruf" B2 abgeschlossen.
Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 1210 € an den Kursträger bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Wenn Sie im Unterricht fehlen, kann Ihnen der Kostenbeitrag für die versäumten Stunden nicht zurückgezahlt werden.
Inhalte des Orientierungskurses sind zum Beispiel: - Die Deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur - Rechte und Pflichten in Deutschland - Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft - Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung. Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab. Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 390,00 Euro.
Der Kurs B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Bei Bedarf wird ein B2 Kurs mit einem sogenannten Brückenelement angeboten. In diesem werden dabei die bereits bekannten B1-Inhalte aus dem Integrationskurs mit berufsweltlichen Kontexten in 100 Unterrichtseinheiten wiederholt und gefestigt. Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil eines 500 Unterrichtseinheiten umfassenden B2-Basiskurses. B2-Basiskurse mit Brückenelement können ab dem 01.01.2019 angeboten werden.
Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 1210 € an den Kursträger bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Wenn Sie im Unterricht fehlen, kann Ihnen der Kostenbeitrag für die versäumten Stunden nicht zurückgezahlt werden.
Deutschkurs auf Niveau A1 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen). Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 440,00 Euro.
Aufgabe des Alphabetisierungskurses ist es, die Teilnehmenden dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung möglichst nahe zu bringen und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln. Sprachliches Ziel ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 des Gemeinsamen EuropäischenReferenzrahmens für Sprachen (GER). Für einen großen Teil der Lerner ist im Rahmen der individuellen Maximalförderung das Sprachniveau A2/2 realistisch. Für einen kleineren Teil, vorwiegend primäre Analphabeten, sollte das Niveau A2/1 erreicht werden. Der Alphabetisierungskurse setzt sich zusammen aus einem Basis-Alpha-Kurs mit 300 Unterrichtseinheiten Aufbau-Alpha-Kurs A mit 300 Unterrichtseinheiten Aufbau-Alpha-Kurs B mit 300 Unterrichtseinheiten Daran schließt sich der Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten an.
Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Deutschkurs auf Niveau A1 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 458,00 Euro.
Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 440,00 €.
Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Deutschkurs auf Niveau A1 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 440,00 €.
Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Deutschkurs auf Niveau A1 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 390,00 €.
Deutschkurs auf Niveau A2 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen). Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 458,00 Euro.
Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Deutschkurs auf Niveau A1 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 458,00 €.
Deutschkurs auf Niveau A2 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen). Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 440,00 Euro.
Deutschkurs auf Niveau A1 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen). Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 390,00 Euro.
Deutschkurs auf Niveau B1 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen). Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 390,00 Euro.
Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Deutschkurs auf Niveau A1 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 458,00 €.
Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 390,00 Euro.
In diesem Sprachkurs wird in 500 Unterrichtseinheiten Deutsch mit Bezug zum Beruf vom Niveau B1 bis zum Niveau B2 (GER) gelernt. Neben der Grammatik lernen Sie vor allem den Wortschatz, den Sie für ihren Beruf benötigen, damit Sie sich mit Kollegen und den Vorgesetzten verständigen und mit Kunden in Kontakt treten können. Berechtigung zur berufsbezogenen Deutschförderung Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt werden, wenn Sie - ausbildungssuchend gemeldet sind - arbeitsuchend gemeldet sind - arbeitslos gemeldet sind - oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden Sie werden durch die zuständige Agentur für Arbeit (AA) /das Jobcenter (JC) zur Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zugelassen. Dies geschieht entweder in Form einer Berechtigung oder in Form einer Verpflichtung. Mit der Berechtigung/Verpflichtung erhalten Sie eine Liste der Kursträger, die in der Nähe Ihres Wohnortes die berufsbezogenen Deutschsprachmodule durchführen. Sie können sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden. Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und - zur Zeit eine Ausbildung absolvieren - begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder - für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen - für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. Wenn Sie durch das Bundesamt berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Berechtigung). Gleichzeitig erhalten Sie auch eine Liste der Kursträger, die in der Nähe Ihres Wohnortes die berufsbezogenen Deutschsprachmodule durchführen. Mit der Berechtigung können Sie sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden. Der Kurs wird mit der Prüfung telc DTB "Deutsch Test für den Beruf" B2 abgeschlossen.
Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 1210 € an den Kursträger bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Wenn Sie im Unterricht fehlen, kann Ihnen der Kostenbeitrag für die versäumten Stunden nicht zurückgezahlt werden.
Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Deutschkurs auf Niveau A1 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 458,00 Euro.
Deutschkurs auf Niveau A2 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen). Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 458,00 Euro.
Integrationskurs gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Deutschkurs auf Niveau A1 nach dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
Für Teilnehmer ohne Bamf-Zulassung zu den Integrationskursen beträgt die Gebühr 390,00 €.